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Neuigkeiten aus dem Verband
1. Teilnahme 2. Anmeldungen & Vertragsabschluss ACHTUNG: Mit der schriftlichen Anmeldung wird bereits verbindlich das Einverständnis zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erklärt. Mit unserer schriftlichen Bestätigung tritt der Vertrag in Kraft. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein uns vorliegendes, vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Teilnehmerblatt/Einverständniserklärung, die rechtzeitig mit den Fahrtunterlagen vor Fahrtbeginn verschickt wird. Wenn eine Reise bereits ausgebucht ist, erfolgt umgehend eine schriftliche Absage oder eine Mitteilung über die Aufnahme in eine Warteliste. 3. Zahlungsbedingungen 4. Aufschlag für Nichtmitglieder/ Gäste 5. Leistungen: Nicht enthalten sind: Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns. 6. Leistungs- und Preisänderungen 7. Rücktritt des Teilnehmers - Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% Dem Kunden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen oder einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung entspricht. 8. Rücktritt durch den Veranstalter 8.1. Vor Beginn der Veranstaltung: 8.2. Bis 21 Tage vor Veranstaltung: 8.2.1 MindestteilnehmerInnen-Zahl und „Stichtage“ 8.3. Während der Veranstaltung: 9. Außergewöhnliche Umstände 10. Die Reiseunterlagen 11. Haftung 12. Haftungsbegrenzung 13. Reisegepäck 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages 15. DatenschutzDas Kleingedruckte
Das Kleingedruckte
Reisebedingungen der NaturFreundejugend NRW e.V.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend der angegebenen Altersgrenzen. MitgliederInnen der NFJ haben Vorrang.
Anmeldungen können nur schriftlich per Post oder per Fax erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Alle Veranstaltungen werden möglichst quotiert belegt, d.h. in etwa gleiche Anzahl von männlichen und weiblichen TeilnehmerInnen.
Nach Eingang der Anmeldung wird eine schriftliche Bestätigung, Rechnung, sowie ein Sicherungsschein verschickt, mit Angabe der Höhe der Veranstaltungskosten und der Zahlungsfristen. Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ist der jeweils ausgewiesene Anzahlungsbetrag zu leisten. Die restlichen Reisekosten müssen spätestens vier Wochen vor Reisebeginn auf unser Konto eingegangen sein. Bitte auf allen Überweisungen den Namen des Teilnehmers und den angegebenen Veranstaltungsnamen vermerken.
Nichtmitglieder/ Gäste zahlen für Veranstaltungen einen erhöhten Preis, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Mitgliedschaft bei den NaturFreunden muß durch eine Kopie des aktuellen Mitgliedsausweises nachgewiesen werden.
Unterkunft und Verpflegung gemäß Ausschreibung und den örtlichen und landesüblichen Gegebenheiten. Programmkosten, Hin- und Rückfahrt, Auslandskrankenversicherung je nach Ausschreibung. Reiseinsolvenz- sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Leistungsänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Preisänderungen werden nur aus zwingenden Gründen vorgenommen, z.B. bei geringeren staatlichen Zuschüssen. Bei einer wesentlichen Leistungsänderung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5% setzen wir den/die TeilnehmerIn unverzüglich - spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn - davon in Kenntnis. In diesem Fall ist der/die TeilnehmerIn berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt von einer Veranstaltung muß immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Für entstandene Aufwendungen hat der/die TeilnehmerIn folgende pauschale Entschädigungen zu zahlen:
- Rücktritt 59 - 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20%
- Rücktritt 39 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
- Rücktritt 14 - 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%
- Rücktritt ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnehmerbeitrages.
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Vertragsbedingungen nicht einhält.
Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht oder ist die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar (Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze) kann er vom Vertrag zurücktreten. Der/die TeilnehmerIn wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eingezahlte Teilnahmebeiträge werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht akzeptiert werden.
Für jede einzelne Veranstaltung ist eine MindestteilnehmerInnen-Zahl („Mind. TN-Zahl“) angegeben. Wenn dazu ein Datum („Stichtag“) vermerkt ist, bis wann diese Zahl an verbindlichen Anmeldungen erreicht sein muss, hat dieses Gültigkeit. Ansonsten gilt die unter 8.2 angegebene 21-Tage-Regelung.
Bei groben Verstößen gegen die Haus- bzw. Zeltplatzregeln oder gegen die Anweisungen der Leitung und bei grob ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder dem des Veranstalters schadet, ist die Leitung berechtigt, den/die TeilnehmerIn von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Volljährige TeilnehmerInnen erhalten Teilnahmeverbot, bei Minderjährigen erfolgt die vorzeitige Rückreise in Absprache mit dem Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertreter, der auch die zusätzlichen Kosten tragen muss.
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der/die Teilnehmende den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachte oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten einer Rückbeförderung werden zwischen den Vertragspartnern geteilt.
Der Informationsbrief für Eltern und TeilnehmerInnen sowie Teilnehmerblatt/Einverständniserklärung werden ca. 4-6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollvorschriften des Reiselandes ist jeder Teilnehmer bzw. die jeweiligen Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich. Sollte eine Einreise wegen Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften verweigert werden, werden alle daraus entstehenden Kosten (Ausfallgebühren, Rücktransport usw.) in Rechnung gestellt.
Die Naturfreundejugend NRW e.V. ist kein kommerzielles Reiseunternehmen. Die Durchführung von Bildungs- und Ferienreisen sowie Seminaren ist ein Teil unserer gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit. Die Begleitung erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, die für die Betreuung und Leitung von Ferienfahrten nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Wir haften als Veranstalter für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen auf den Veranstaltungen. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind die Begleiter/-innen angewiesen, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Dies erwarten wir auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Mängel sind vor Ort der Leitung und/oder dem Veranstalter sofort anzuzeigen.
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Wir haften nicht für verloren gegangenes oder beschädigtes Reisegepäck der Teilnehmer. Das Mitbringen und die Benutzung elektronischer Geräte (z.B. Mobiltelefone, MP3-Player, Spielekonsolen, etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte übernehmen wir keinerlei Haftung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die nächsten Termine
25.05.2012 – 28.05.2012
It’s time for some action ... - Teenie – Pfingstcamp am Eyller See
26.05.2012 – 28.05.2012
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10.06.2012 – 10.06.2012
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