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Neuigkeiten aus dem Verband

Neue Reisebedingungen ab 2012

Neue Reisebedingungen ab 2012

Reisebedingungen der Naturfreundejugend NRW und TBW
1.Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend der
angegebenen Altersgrenzen. Mitglieder der Naturfreundejugend (NFJ, nachfolgend
Reiseveranstalter) haben Vorrang.
2. Anmeldung & Vertragsabschluss
Anmeldungen können nur schriftlich per Post oder per Fax erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge
ihres Einganges berücksichtigt.
Mit der schriftlichen Anmeldung wird verbindlich das Einverständnis zur Teilnahme an der
gebuchten Veranstaltung erklärt. Mit unserer schriftlichen Bestätigung tritt der Vertrag in Kraft.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine uns vorliegende, vollständig ausgefüllte und
unterschriebene Einverständniserklärung, welche rechtzeitig mit den Fahrtunterlagen vor
Fahrtbeginn von uns verschickt wird. Die Einverständniserklärung muss, vor Fahrtantritt umfassend
und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und an den Reiseveranstalter zurückgeschickt werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Reiseveranstalter das Recht, den/die Teilnehmenden von der
Fahrt auszuschließen.
Wenn eine Reise bereits ausgebucht ist, erfolgt eine Absage oder eine Mitteilung über die
Aufnahme in eine Warteliste.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung wird eine schriftliche Bestätigung inklusive Rechnung (sowie ggf. ein
Sicherungsschein), verschickt, mit Angabe der Höhe der Veranstaltungskosten und der
Zahlungsfristen. Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ist der jeweils ausgewiesene (An-)
Zahlungsbetrag zu leisten. Die restlichen Reisekosten müssen spätestens vier Wochen vor
Reisebeginn auf unser Konto eingegangen sein. Bitte auf allen Überweisungen den Namen des/
der Teilnehmenden und den angegebenen Veranstaltungsnamen vermerken.
4. Aufschlag für Nichtmitglieder/ Gäste
Nichtmitglieder/ Gäste zahlen für Veranstaltungen einen erhöhten Preis, sofern nichts anderes
angegeben ist. Die Mitgliedschaft bei den NaturFreunden muss durch eine Kopie des aktuellen
Mitgliedsausweises nachgewiesen werden.
5. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in der
Ausschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die
Betreuung findet durch qualifiziertes ehrenamtliche arbeitendes Personal, jedoch nicht zwingend
durch pädagogisches Fachpersonal statt.
Nicht enthalten sind: Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Falls der/ die Teilnehmende
gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung
gegen uns.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht
wesentlich verändert wird. Preisänderungen werden nur aus zwingenden Gründen vorgenommen,
z.B. bei geringeren staatlichen Zuschüssen. Bei einer wesentlichen Leistungsänderung oder einer
Preiserhöhung von mehr als 5% setzen wir den/die Teilnehmer_in unverzüglich - spätestens 21
Tage vor Veranstaltungsbeginn – davon in Kenntnis. In diesem Fall ist der/die Teilnehmende
berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
7. Rücktritt der/ des Teilnehmenden
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt von
einer Veranstaltung muss immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Für entstandene Aufwendungen haben die Teilnehmenden
folgende pauschale Entschädigungen zu zahlen:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%
- Rücktritt 59 - 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20%
- Rücktritt 39 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
- Rücktritt 14 - 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%
- Rücktritt ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnehmerbeitrages.
Den Teilnehmenden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters
nachzuweisen oder eine/n Ersatzteilnehmede/n zu stellen, die/der den besonderen Erfordernissen
der Veranstaltung entspricht.
8. Rücktritt durch die Naturfreundejugend
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
8.1 Vor Beginn der Veranstaltung:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt oder die Vertragsbedingungen nicht einhält.
8.2 Bis 21 Tage vor Veranstaltung:
Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht oder ist die Durchführung der Veranstaltung dem
Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar (Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze), kann
er vom Vertrag zurücktreten. Der/die Teilnehmende wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Eingezahlte Teilnahmebeiträge werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche können
nicht akzeptiert werden.
8.2.1 Mindestteilnehmenden -Zahl und “Stichtage”
Für jede einzelne Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmer_innen-Zahl angegeben. Wenn dazu ein
Datum ("Stichtag") vormerkt ist, bis wann diese Zahl an verbindlichen Anmeldungen erreicht sein
muss, hat dieses Gültigkeit, ansonsten gilt die unter 8.2 angegebene 21-Tage-Regelung.
8.3 Während der Veranstaltung:
Bei groben Verstößen gegen die Haus- bzw. Zeltplatzregeln oder gegen die Anweisungen der
Leitung und bei grob ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder dem des
Veranstalters schadet, ist die Leitung berechtigt, den/die Teilnehmende von der weiteren
Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sollten sich aus einer nicht ausreichend und/ oder
unwahrheitsgemäß ausgefüllten Einverständniserklärung seitens der Erziehungs- oder
Sorgeberechtigten unzumutbare Probleme für das Betreuungsteam und/ oder andere
Teilnehmende ergeben, ist dies ebenfalls ein Kriterium für einen sofortigen Ausschluss.
Volljährige Teilnehmende erhalten Teilnahmeverbot, bei Minderjährigen erfolgt unmittelbar die
vorzeitige Rückreise in Absprache mit den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung. Die
Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung sind verpflichtet, den/die Teilnehmende umgehend
abzuholen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Reiseveranstalter weitere Schritte vor.
Zusätzlich entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
9. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch
der/die Teilnehmende den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits
erbrachte oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten einer Rückbeförderung werden zwischen den
Vertragspartnern geteilt.
10. Die Reiseunterlagen
Der Informationsbrief für Eltern und TeIlnehmende sowie die Einverständniserklärung werden ca.
2-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen und
Zollvorschriften des Reiselandes sind alle Teilnehmenden bzw. deren jeweilige
Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich. Sollte eine Einreise wegen Nichtbeachtung der
entsprechenden Vorschriften verweigert werden, werden alle daraus entstehenden Kosten
(Ausfallgebühren, Rücktransport usw.) in Rechnung gestellt.
11. Haftung
Die Naturfreundejugend ist kein kommerzielles Reiseunternehmen. Die Durchführung von
Bildungs- und Ferienreisen sowie Seminaren ist ein Teil unserer gemeinnützigen Kinder- und
Jugendarbeit. Die Begleitung erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeiter_innen, die für die Betreuung
und Leitung von Ferienfahrten nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Wir haften als
Veranstalter für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,
jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang. Wir haften nicht für
Leistungsstörungen bei Fremdleistungen auf den Veranstaltungen. Bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen sind die Begleitenden angewiesen, alles Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen. Dies erwarten wir auch von den Teilnehmenden. Mängel sind
vor Ort der Leitung und/oder dem Veranstalter sofort anzuzeigen.
12. Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist, gleich aus welchem Rechtsgrund,
auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden de/ des Teilnehmenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder wir allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
13. Reisegepäck
Wir haften nicht für verloren gegangenes oder beschädigtes Reisegepäck der Teilnehmenden. Das
Mitbringen und die Benutzung elektronischer Geräte (z.B, Mobiltelefone, MP3-Player,
Spielekonsolen, etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte
übernehmen wir keinerlei Haftung.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
15. Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende bzw. dessen gesetzliche Vertretung damit
einverstanden, dass ihre/ seine Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert worden. Eine Weitergabe
an Dritte erfolgt nicht.
15.1 Bildmaterial
In der Regel dokumentiert die Naturfreundejugend ihre Veranstaltungen fotografisch. Mit der
Unterschrift auf dem Teilnehmerblatt/ Anmeldeformular erklärt sich der/die Teilnehmende, bzw. bei
minderjährigen Teilnehmenden deren Erziehungsberechtigte einverstanden, dass die
Naturfreundejugend das Bildmaterial ausschließlich für eigene Publikation verwenden darf. Bei
Nichtzustimmung, ist eine formlose schriftliche Mitteilung bei der Anmeldung notwendig.
Wir behalten uns Änderungen der im Katalog bzw. auf der Homepage
gemachten Angaben vor und übernehmen für Druckfehler keine Haftung.

Downloads

Reisebedingungen_der_NFJ_-NRW_und_TBW-_ab_2012_-_Endfassung_fuer_HP (0.05 MB)